Miete– und Buchungsbedingungen

Miete– und Buchungsbedingungen für den Landhaus *FonteMigliari* in Montecatini Val di Cecina, Italie

1.  Vermietung – Mietpreis

Die Mietpreise sind in der Währungseinheit Euro veröffentlich und sind fester Bestandteil dieser Buchungsbedingungen. Diese Preise sind nach Saisonzeiten unterteilt und verstehen sich, soweit in der Objektbeschreibung und/oder der Preisliste nicht anders formuliert, pro Mieteinheit und Woche. Die kürzeste Mietperiode ist eine Woche, von Samstag bis Samstag.

  1. Buchung

Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Kunde 30% des gesamten Mietpreises als Anzahlung und Buchungsbestätigung leisten. Die Restzahlung muss bei der Eigentümer inner 60 Tagen vor Mietbeginn eingehen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist der Eigentümer dazu berechtigt die Buchung zu annullieren und die bereits geleistete Anzahlung einzubehalten. Im Falle einer Buchung innerhalb dieser 60-Tagesfrist muss der Kunde 100% der Gesamtmiete im Moment der Buchung an der Eigentümer bezahlen. Die Buchungen von eventuellen Sonderwünschen sind nur mit der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von Seitens der Eigentümer gültig. Mit dieser Reservierung werden die hier aufgeführten Buchungsbedingungen in allen Punkten und ohne Vorbehalt anerkannt.

  1. Mietgutschein – Personenzahl

Mit Eingang der Restzahlung wird dem Kunden den Mietgutschein mit Wegbeschreibung und Adresse der Unterkunft zusenden. Dieser Voucher muss bei der Ankunft dem Eigentümer bzw. seinem Vertreter vorgelegt werden, um Zutritt zu der gebuchten Unterkunft zu bekommen. Kein anderes Dokument oder Voucher wird für gültig anerkannt. Dieses Dokument ist namentlich und die Übertragung an Dritte, nicht in dem Reservierungsformular oder im Voucher angegebenen Personen ist nicht gestattet. Der Eigentümer oder sein Vertreter kann dem Kunden den Zutritt verweigern, sollte die Anzahl der Urlauber (Erwachsene und Kinder über ein Jahr) die maximale Bettenzahl in dem gebuchten Mietobjekt übersteigen. Die einzige Ausnahme bilden Kinder unter ehrste Lebensjahr, für die sowohl ein Kinderbett als auch die dazu gehörige Bettwäsche von den Eltern mitgebracht wird.

Mit Ausnahme andersartigen Vereinbarungen mit der Eigentümer dürfen nur diejenigen Gäste in dem Mietobjekt wohnen, die auch der zuständigen Behörde gemeldet wurden. Der Eigentümer kann die sofortige Ausweisung der Kunden verlangen, falls die Gäste ohne vorherige Genehmigung von der Eigentümer während ihres Aufenthalts in der gemieteten Wohnung wechseln sollten. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen ohne Rückerstattung bzw. Schadensersatz einbehalten.

  1. Zahlungsbedingungen – Nebenkosten

Die Zahlungen müssen ohne Überweisungs-, Kreditkarten-, oder Bankgebühren für den Empfänger in der europäischen Währung EURO mittels Banküberweisung (Swift). Dazu muss bei jeder Zahlung der Kundenname, die Buchungsnummer und die sich auf die gemietete Wohnung beziehende Kodierung angegeben werden. Falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Mietvertrag ungültig, die entsprechenden Voucher für ungültig erklärt. In anderen Währungen erfolgte Zahlungen werden nicht angenommen. Die Mietpreise und eventuelle Nebenkosten wie Heizung, Endreinigung, Wasser- und Stromverbrauch etc. angegeben. All diese Nebenkosten müssen vom Kunden direkt an der Eigentümer oder seinem Stellvertreter im Moment der Abreise in bar bezahlt werden.

  1. Ankunft – Abfahrt

Die Ankunft am Feriendomizil ist für Samstag zwischen 13:00 und 20:00 vorgesehen. Die Abreise erfolgt Samstags Abreise bis 10:00 Uhr. Bei der Schlüsselabgabe hat der Eigentümer oder sein Vertreter das Recht, den Gesamtzustand der Wohnung zu kontrollieren. Im Falle einer unvorhergesehenen verspäteten Ankunft am Mietobjekt ist der Kunde verpflichtet zwischen 13:00 und 20:00 Uhr, den Besitzer oder seinem Stellvertreter entsprechend zu informieren. Sollte der Besitzer oder seinem Vertreter nicht erreichbar sein um ihm die Verspätung mitzuteilen, oder sollte die Verspätung nicht rechtzeitig bekannt gegeben worden sein bzw. sollte der Besitzer eine verspätete Anreise nicht akzeptieren, sind eventuell aufkommende Hotelkosten vom Kunden zu tragen. Sollte der Besitzer oder seinem Vertreter zu einer unvorhergesehenen und nicht geplanten Fahrt veranlasst werden, kann er vom Kunden eine Unkostenerstattung verlangen. Bei seiner Ankunft ist der Kunde gebeten, dem Eigentümer oder seinem Vertreter den Mietgutschein und, falls nötig alle Pässe bzw. Personalausweise der Mitreisenden zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung vorzulegen.

  1. Kaution – Ordnung und Reinigung – Heizung – Haustiere

Bei Ankunft muss der Kunde dem Eigentümer oder seinem Vertreter die in der Preisliste angegebene Kaution in Bargeld in europäischer Währung (EURO) hinterlegen. Dieser Betrag wird dem Kunden bei der Abreise abzüglich Nebenkosten und eventueller Schäden zurückerstattet. Der Eigentümer wird den Zugang zu der Wohnung verweigern, wenn der Kunde die Hinterlegung der Kaution ablehnt. Sollte der Kunde früher als vorgesehen abreisen, hat der Besitzer das Recht die Kaution einzubehalten und diese innerhalb eines Monats per Post zuzusenden, nachdem er das Haus zum vorgesehenen Zeitpunkt (siehe Punkt 5) kontrolliert und eventuelle Nebenkosten oder Schäden von der Summe abgezogen hat. Die Unterkünfte werden sauber und ordentlich übergeben. Bei Abreise zahlt der Kunde an den Eigentümer oder seinem Vertreter den vorgesehenen Betrag der Endreinigung, welcher in der Preisliste für jedes einzelne Mietobjekt aufgelistet ist. Diese Summe schließt nicht die Reinigung der Küche und die Abfallentsorgung ein, welche auf jeden Fall dem Kunden unterliegen. Sollte diese Bedingung nicht respektiert werden, hat der Eigentümer das Recht, zusätzlich zum Endreinigungspreis eine Erstattung von €&)- €95 pro Wohnung zu verlangen, die er von der Kaution abziehen wird.

Der Heizungsgebrauch (Zeitraum der Inbetriebnahme, Uhrzeit des An- und Abschaltens, Höchsttemperatur etc.) ist durch die zur Zeit in Italien gültiger Gesetze geregelt, die von Region zu Region unterschiedlich sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann (so fern keine Gesetzesänderung eintritt) in der Toskana die Heizung nur von Oktober bis April für acht Stunden am Tag in Betrieb genommen werden. Haustiere werden nicht akzeptiert.

  1. Benehmen

Von den Kunden wird erwartet, dass sie die das angemietete Mietobjekt und die landesüblichen Traditionen achten. Sollten die Kunden die Grundregeln des guten Benehmens nicht respektieren, hat der Eigentümer bzw. seinem Vertreter das Recht, die Urlauber vor Ablauf der Mietdauer vom Grundstück zu verweisen und eventuelle Schäden sowie die Endreinigung von der Kaution abzuziehen. Der Kunde verliert jegliches Recht auf Rückerstattung des Mietpreises.

  1. Wartung – Schwimmbecken

Der Hausbesitzer oder seinem Vertreter haben das Recht, das Grundstück für unumgängliche Wartungs-    oder Pflegearbeiten im Garten, Schwimmbad, usw. auch bei gänzlich unabhängigen Häusern zu betreten. Sofern in der Objektbeschreibung nicht anders erwähnt, sind die Schwimmbecken vom 1 Mai bis 1 Oktober geöffnet.

  1. Beschwerden – Verantwortung

Die Beschreibungen sind korrekt und in gutem Glauben verfasst. Falls der Kunde aus irgendeinem berechtigten Grund die Wohnung nicht akzeptieren sollte, muss er umgehend den Vorfall innerhalb von 24 Stunden schriftlich bestätigen. Das Der Kunde muss der Besitzerdie nötige Zeit, eventuell persönlich vor Ort den Beschwerdegrund und somit die Verantwortlichkeit in Präsenz sowohl des Kunden als auch der Eigentümer zu überprüfen, und Zeit zur Problemlösung gewähren. Sollte die oben erwähnte Benachrichtigung ausbleiben und der Kunde ohne ausdrückliche Genehmigung seitens dem Eigentümer die Unterkunft vor Ablauf der Mietdauer verlassen, verliert der Kunde jeglichen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises, außer er hat einen legalen Kündigungsgrund des Mietvertrages. Beschwerden, die nach Abreise erfolgen, werden nicht berücksichtigt und haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Atmosphärische Ereignisse, Insektenstiche bzw. -bisse und die Präsenz von landesüblichen Insekten/Tierchen u.ä., zeitweiser Ausfall von Strom und Wasser u.ä., die von staatlichen Einrichtungen oder unvorhersehbarer Ereignisse abhängen, können nicht als triftigen Beschwerdegrund anerkannt werden. Bei den Mietobjekten handelt es sich in der Regel um private Häuser ohne Internationalen Standardklassifizierung, die in der Ausstattung und Einrichtung den lokalen Gewohnheiten und dem individuellen Geschmack der Besitzer entspricht. Eventuelle kleine Unannehmlichkeiten, die aus den oben genannten Umständen entstehen könnten sind kein Reklamegrund. Sollte sich der Besitzer gezwungen sehen, die Buchung auf Grund höhere Gewalt oder anderen Gründen, die nicht in der Verantwortlichkeit von der Besitzer liegen zu stornieren, wird der Besitzer dem Kunden je nach Verfügbarkeit eine gleichwertige Unterkunft anbieten. Sollte die neue Unterkunft weniger kosten als die ursprünglich Gebuchte, wird dem Kunden die Differenz ausbezahlt. Wird keine Lösung gefunden, erstattet der Besitzer dem Kunden den bezahlten Mietpreis, ohne jegliche weitere Schadensersatz- oder Unkostenansprüche, auch im Falle eines Ersatzobjektes, anzuerkennen.

  1. Storno

Wenn der Kunde aus welchen Gründen auch immer eine Buchung annulliert, muss dies schriftlich erfolgen. Es werden folgende Stornogebühren erhoben:

10 % bis zum 90 Tagen vor Mietbeginn

50 % vom 90 bis zum 60 Tagen vor Mietbeginn

100 % vom 60 bis zum letzten Tag vor Mietbeginn

100 % Am Anreisetag (No-show)

  1. Gerichtsstand

Der zuständige Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten in Bezug auf Buchungen und Vermietungen gegen Der Hausbesitzer ist Volterra (Italien). Es sind die in Italien erlassenen Gesetzte gültig.

Volterra , januari 2005